Pascal Martens
Die Umsetzung der Energiewende durch die EEG-Umlage wird zunehmend als zu teuer und marktfern kritisiert. Doch wären Alternativen wie das „Quotenmodell“ wirklich effizienter? Sollte die EEG-Umlage abgeschafft oder verbessert werden?
Was ist die EEG-Umlage und worin liegt ihre Brisanz?
Das im Jahr 2000 eingeführte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Einspeisung erneuerbarer Energien und garantiert den Erzeugern feste Einspeisevergütungen, also Mindestpreise. Dies soll es für Investoren attraktiv machen, in neue, teurere Anlagen zu investieren. Die EEG-Umlage verteilt die zusätzlichen Kosten der Mindestpreise auf die Stromendverbraucher. Ihre Höhe ergibt sich aus der Differenz zwischen Einspeisevergütung und Marktpreis. Die EEG-Umlage steigt nun aber kontinuierlich an, allein im Oktober 2013 um fast 1 Cent auf 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Diese zusätzlichen Kosten zahlen die Stromkunden, also Haushalte und die Industrie. Für einen Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr sind das 18,20 Euro Zusatzkosten pro Monat[1].
Kritik an der EEG
Populäre Kritiker wie Justus Haucap, der Mitglied der Monopolkommission ist und daneben für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) publiziert[2], warnen vor immer drastischer ansteigenden Kosten durch die Energiewende und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Haucap betont, dass die Solartechnik über die letzten Jahre immer billiger wurde, die Einspeisevergütung jedoch gleich blieb. Hieraus folge die Absurdität, dass 40 Prozent aller Solaranlagen weltweit in Deutschland montiert seien, einem Land mit mittelmäßigen Sonnenstunden. Auch lieferten Solaranlagen nur rund 20 Prozent des erneuerbaren Stroms, verschlängen jedoch 50 Prozent der EEG-Umlage[3]. Man könne also eher von Planwirtschaft als von Wettbewerb sprechen. Hinzu käme, dass sich nur Wohlhabendere eine eigene Solaranlage leisten könnten, womit eine Umverteilung von unten nach oben begünstigt würde. So flösse zum Beispiel aktuell ähnlich viel Geld durch die EEG-Umlage nach Bayern, wie dieses Bundesland an Soli zahle. Weiter warnt Haucap, dass durch den unkontrollierten Ausbau weiterer erneuerbarer Energien die EEG-Umlage immer weiter ansteigen werde. Er plädiert für eine Deckelung der Einspeisung. Diese wurde für Solarstrom aktuell auch bei 52 Gigawattstunden gesetzt. Ohne Reformen würde Strom durch die steigende EEG-Umlage insbesondere auch für die Industrie in Deutschland immer teurer, Arbeitsplätze wären in Gefahr. Abhilfe könne ein Quotenmodell schaffen, so Haucap[4].
Das Quotenmodell
Im Quotenmodell müssen die Stromversorger einen bestimmten Anteil Strom aus erneuerbaren Energien anbieten. Ob sie den nötigen Sonnen-, Wind-, Bio- oder Wasserstrom selbst produzieren oder kaufen, bleibt ihnen überlassen. So stünden die einzelnen Ökostromsparten im Wettbewerb und es würde sich die günstigste Art durchsetzen. Ökonomen wie Haucap versprechen sich hiervon niedrigere Preise für die Endkunden. Durch das jährliche Anheben der Quoten würde der Energiewandel voranschreiten und das auf einem wettbewerbsorientiertem, deregulierten Markt[5].
Kritiker warnen, durch das Quotensystem steige das Investitionsrisiko. Dadurch würden Investoren Risikoaufschläge verlangen, was Kosten und Strompreise erhöhen könne[6]. Der Ausbau erneuerbarer Energien werde durch ein Quotensystem auch eher verhindert, wie das Beispiel Großbritanniens zeige. Die Briten praktizieren das Quotenmodell, der Preis für erneuerbare Energie ist dort aber unverhältnismäßig höher als in Deutschland und ein echter Wettbewerb findet nicht statt. Zudem würde das Quotenmodell die Energiewende ausbremsen, da sichere Investitionen nicht mehr garantiert seien, weil keine Abnahmegarantie mehr für die Produzenten erneuerbarer Energien bestünde und diese nach wie vor teurer wäre als Energie aus konventionellen Kraftwerken[7].
Gründe für den Anstieg der EEG-Umlage
Die Politik versucht derweil, die progressiv ansteigenden Kosten der EEG-Umlage zu deckeln, wie sich an der Begrenzung der Einspeisung für Solarstrom zeigt. Dabei resultiert der Kostenanstieg einerseits aus der Befreiung vieler Unternehmen von der EEG-Umlage – rund 20 Prozent des Gesamtverbrauchs in Deutschland. Andererseits ist er eine Folge des sogenannten Merit-Order-Systems bzw. seines Effekts (siehe nächster Absatz). Darunter versteht man die Einsatzreihenfolge der Kraftwerke, die sich durch die Grenzkosten bestimmt. Beginnend mit den niedrigsten Grenzkosten werden solange Kraftwerke zugeschaltet, bis die Nachfrage gedeckt ist. Der Strompreis wird nun durch das teuerste Kraftwerk bestimmt, dieses wird auch als Grenzkraftwerk bezeichnet. Der Anstieg der neuesten Erhöhung setzt sich wie folgt zusammen: 52 Prozent ergaben sich durch den sinkenden Börsenstrompreis, 25 Prozent dadurch, dass weniger Unternehmen zur Umlage beitrugen, 10 Prozent entfielen auf Nebenkosten wie Boni für Netzbetreiber, Börsenzulassungen usw. und nur 13 Prozent resultieren aus dem Ausbau erneuerbarer Energien[8].
Die 25 Prozent Erhöhung durch wegfallende Unternehmen resultiert daraus, dass die schwarz-gelbe Regierung großzügige Ausnahmeregelungen von der EEG-Umlage entworfen hat. Waren es im Jahr 2012 noch 979 befreite Unternehmen, so sind es 2013 bereits 2.262, Tendenz steigend[9]. Doch wie hängt der sinkende Börsenstrompreis mit den erneuerbaren Energien zusammen? Hier gilt es, den oben erwähnten Merit-Order-Effekt zu beachten[10]. Kommt der Erneuerbare Strom mit einer Abnahmegarantie an die Börse, fällt der Strompreis. Denn das Grenzkraftwerk ist nun ein günstigeres, da ein Teil des Strombedarfs bereits durch Erneuerbare Energie gedeckt wurde. Sinkt aber der Strompreis, muss die EEG-Umlage steigen, um die Differenz zwischen niedrigerem Markt- und höherem Festpreis auszugleichen. Dazu kommt, dass die Stromanbieter den Preisverfall kaum an den Endverbraucher weiterleiten. Die einzigen, die vom billiger gewordenen Marktpreis profitieren, sind die EEG-umlagebefreiten Unternehmen. Nicht umsonst wird ein Beihilfeverfahren Deutschlands, in Bezug auf die Industrieausnahmen im EEG, in Brüssel diskutiert[11].
Was schließlich in der ganzen Diskussion gerne übersehen wird: Die Existenz der EEG-Umlage hat den Effekt, dass frei verfügbare Energien wie Windkraft und Solarkraft nur deshalb zu Mehrausgaben führen, weil die notwendigen Investitionskosten über den Strompreis bezahlt werden. Die mehr als mehrfach höheren, jährlichen Kosten der Fossilen- und Kernkraftsubventionen stammen dagegen aus Steuermitteln, tauchen also nicht auf der Stromrechnung auf[12].
Fazit des Autors
Die Erhöhung der EEG-Umlage wird von anderen Faktoren bestimmt, als man auf den ersten Blick denken mag. Leider bewerben wichtige Ökonomen wie Haucap das Quoten-Modell, anstatt die Bundesregierung über „befreite Unternehmen“ oder den „Merit-Order-Effekt“ aufzuklären. Besser wäre es, wieder mehr Unternehmen in die Umlage einzubeziehen, sowie das Börsenhandelssystem für Erneuerbare Energien zu überarbeiten, sodass der Preisverfall jedem zugutekäme. Schließlich ist es absurd, dass die Erneuerbaren Energien den Börsenpreis senken, davon aber ausschließlich Unternehmen profitieren, die von der EEG-Umlage befreit sind, bzw. direkt an der Börse Strom kaufen, sowie Netzbetreiber, die den günstigeren Strom vermarkten. Das Problem ist daher nicht die Grundidee der EEG-Umlage, sondern ihre Umsetzung. Nicht umsonst haben bereits 58 Länder, darunter Japan und China, das deutsche EEG-Modell kopiert.
Quellen:
[1] Tagesschau.de, „Ein Cent mehr für die Erneuerbaren“, 15.10.2013, http://www.tagesschau.de/wirtschaft/eeg-umlage108.html (Zugriff am 17.11.2013)
[2] Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, Autoren Archiv, http://www.insm-oekonomenblog.de/author/justushaucap/ (Zugriff am 17.11.2013)
[3] Justus Haucap, Jürgen Kühling, Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie, Ordnungspolitische Perspektiven Nummer 33, „ Zeit für eine Grundlegende Reform der EEG-Förderung – Das Quotenmodell, November 2012, Seite 6 http://www.dice.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Wirtschaftswissenschaftliche_Fakultaet/DICE/Ordnungspolitische_Perspektiven/033_OP_Haucap_Kuehling.pdf (Zugriff am 17.11.2013)
[4] Justus Haucap, Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, “Wenn einige profitieren und Andere zahlen“, 19.07.2013, http://www.insm-oekonomenblog.de/10604-wenn-einige-profitieren-und-andere-zahlen/ (Zugriff am 17.11.2013)
[5] Justus Haucap, Jürgen Kühling, a.a.O., Seite 11.
[6] Claudia Kemfert, Photovoltaik, „Ein Quotenmodell bevorzugt große Stromproduzenten“, 06.09.2013, http://www.photovoltaik.eu/Gastkommentare/Ein-Quotensystem-bevorzugt-grosse-Stromproduzenten,QUlEPTU1MTY5MCZNSUQ9MTEyMjc1.html?UID=101240A3EA33F1FC7B88D3DEC084EC7CF3A9949FA4C87491 (Zugriff am 17.11.2013)
[7] Franz Alt, Telepolis, „Der Kampf um die Energiewende geht weiter“, 08.09.2013, http://www.heise.de/tp/artikel/39/39852/1.html (Zugriff am 17.11.2013)
[8] Wolfgang Pomrehn, Telepolis, „Strompreis: Was die EEG-Umlage in die Höhe treibt“, 31.08.2013, http://www.heise.de/tp/blogs/2/154865 (Zugriff am 17.11.2013)
[9] Wolfgang Pomrehn, a.a.O.
[10] Energie neu denken, http://www.energie-neu-denken.de/kostensenker.html (Zugriff am 17.11.2013)
[11] Tagesschau.de, „EU gegen Ausnahme bei EEG-Umlage“, 14.07.2013, http://www.tagesschau.de/wirtschaft/oekostrom-befreiung102.html (Zugriff am 17.11.2013)
[12] Cerstin Gammelin, Sueddeutsche.de, „Öttinger schönt Subventionsbericht“, 14.10.2013, http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/foerderung-der-energiebranche-oettinger-schoent-subventionsbericht-1.1793957 (Zugriff