Trennbankensystem für Deutschland?

Britta Kuhn

Bachelor-Thesis von Laura Schäfer stellt den aktuellen Diskussionsstand vor[1]

Seit der Finanzkrise wird in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik wieder über das Trennbankensystem diskutiert. Hierbei kümmern sich Geschäftsbanken um das Einlagen- bzw. Kreditgeschäft inklusive Zahlungsverkehr und Investmentbanken um Wertpapiergeschäfte[2]. Die Abschlussarbeit zeigt die gesetzliche Entwicklung in Deutschland und der EU auf, verdeutlicht die wesentlichen Argumente der Befürworter und Gegner des Trennbankensystems und stellt ausgewählte Kompromissmodelle vor, die debattiert werden. Die Autorin verdeutlicht, dass wir von einem echten Systemwechsel weit entfernt sind und die Auseinandersetzung nur einen kleinen Baustein der großen Kontroverse um systemrelevante Banken darstellt.

Initiativen in EU und Deutschland

Im Oktober 2012 schlug eine von der EU-Kommission eingesetzte Expertenkommission u.a. vor, den Eigenhandel von Kreditinstituten in rechtlich selbständige Einheiten einer Holding auszugliedern, soweit gewisse Größenkriterien überschritten würden. Ein Kommissions-Vorschlag von Januar 2014 möchte nur noch den Eigenhandel im engeren Sinn verbieten, nämlich zu reinen Spekulationszwecken der Bank. Das so genannte „Market-Making“, also eigene Wertpapiergeschäfte für etwaige Kundenwünsche, bliebe erlaubt und würde von den anderen Bankaktivitäten abgegrenzt. Betroffen wären Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme über 30 Mrd. €, d.h. insgesamt etwa 30 Institute, davon vermutlich acht in Deutschland. Es ist völlig offen, ob der Vorschlag umgesetzt wird. In Deutschland trat dagegen Anfang 2014 ein Gesetz in Kraft, welches den Eigenhandel unter bestimmten absoluten oder relativen Größenvoraussetzungen vom Einlagengeschäft trennt. Das Market-Making wurde jedoch nicht in eine selbständige Rechtseinheit ausgegliedert und blieb erlaubt. Selbst anerkannte Wissenschaftler wie Andreas Hackethal und Jan Pieter Krahnen kritisieren, dass „Eigenhandel“ im Gesetz so eng definiert sei, dass es praktisch nicht umsetzbar und damit folgenlos sei. Trennbankensysteme stellen weder der EU-Vorschlag, noch das deutsche Gesetz auch nur in Ansätzen dar, weil die Institute keineswegs zerschlagen, sondern nur organisatorisch aufgespalten würden bzw. werden[3].

Befürworter und Gegner des Trennbankensystems

Die wesentlichen Argumente beider Seiten verdeutlicht die folgende Abbildung[4].

Tabelle


Diskutierte Mischformen, US-Volcker Rule und Wissenschaft

Schon im Jahr 2009 plädierte die OECD für eine Holdingstruktur mit rechtlich eigenständigen Geschäftsbereichen. Sie versprach sich davon mehr Transparenz, aber auch Synergien aus gemeinsamer IT und Verwaltung. Es folgten viele ähnliche Kompromissvorschläge aus Trenn- und Universalbankensystem, die daneben den Eigenhandel mehr oder weniger stark beschränken wollen und weitere Regulierungsmaßnahmen vorschlagen[5]. Großen Einfluss auf die Diskussion übte die Volcker Rule der USA aus. Sie erlaubt Banken den Eigenhandel nur noch, wenn diese dadurch eigene Risiken absichern, machte also die 1999 vollzogene Abkehr der USA vom Trennbankensystem ansatzweise wieder rückgängig[6]. Erlaubt bleibt aber auch ihnen die Marktpflege für Kunden, sie dürfen hierfür weiterhin eigene Positionen eingehen. Und der Handel mit US-Staatsanleihen bleibt sogar auf eigene Rechnung erlaubt[7]. Denn jenseits erfolgreicher Lobbyarbeit der Finanzindustrie gibt es in den USA und Europa bisher nur wenige Wissenschaftler, die für eine echte Rückkehr zum Trennbankensystem nach historischem US-Vorbild eintreten. Dazu gehört z.B. Helge Peukert, der Interessenkonflikte zwischen Geschäfts- und Investmentteil vermeiden und die Risiken des Investmentbankings nicht vom Geschäftsbankenteil finanziert sehen will[8]. Der ökonomische Mainstream, z.B. das Mannheimer ZEW, befürchtet dagegen, dass die Diversifizierungsvorteile des Universalbankensystems verloren gingen und hält die gesamte Trennbankendiskussion für nebensächlich: Das Systemrisiko hinge vornehmlich an Kreditwachstum, Eigenkapital und dem Anteil kurzfristiger Kapitalmarktfinanzierungen[9].

Fazit: Keine Trennung in Sicht

In Europa wird es bis auf weiteres beim Universalbankensystem bleiben, da selbst unter Wissenschaftlern zu wenig Konsens hinsichtlich einer Überlegenheit des einen oder anderen Systems herrscht. Die Diskussion um Finanzmarktregulierungen wird sich auf andere Maßnahmen konzentrieren, insbesondere die Haftungskaskade im Insolvenzfall, Eigenkapitalanforderungen und Größenlimits für Banken.


Quellen:

[1] Laura Schäfer, „Sollte Deutschland zu einem Trennbankensystem übergehen?“, Bachelor Thesis, Wiesbaden Business School der Hochschule RheinMain, 5.3.2014.

[2] Zu Definition und historischer Entwicklung vgl. Laura Schäfer, a.a.O., Kapitel 2.

[3] Laura Schäfer, a.a.O., Kapitel 3.

[4] Eigene Zusammenstellung auf Basis Laura Schäfer, a.a.O., Kapitel 4.1-4.2, Peukert (vgl. Anmerkung 7) und ZEW (vgl. Anmerkung 8).

[5] Laura Schäfer, a.a.O., Kapitel 4.3.

[6] Stephan Schöning, „Volcker Rule“, in: Gabler Wirtschaftslexikon, http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/volcker-rule.html (Zugriff 14.3.2014).

[7] Frank Wiebe, „Volcker-Rule: Amerika einigt sich auf einen Kompromiss“, in: Handelsblatt vom 7.1.2014, S. 28 f.

[8] Z.B. Helge Peukert, Das Moneyfest, Marburg 2013, S. 121-124 und These 4.

[9] ZEW (Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung), „Trennbanken – Eine analytische Bewertung von Trennbankelementen und Trennbankensystemen im Hinblick auf Finanzmarktstabilität.“ Abschlussbericht für den Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), Berlin,. Mannheim, 15.1.2013, S. ii f., http://ftp.zew.de/pub/zew-docs/gutachten/Trennbanken2013.pdf (Zugriff 14.3.2014).

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