Britta Kuhn
Die Finanzaufsicht in Deutschland, der EU, den USA und weltweit ist seit der Finanzkrise dichter, aber auch unübersichtlicher geworden, wie ich in der Zeitschrift WiSt – Wirtschaftswissenschaftliches Studium ausführlich erläutere[1]. Hier zunächst das Wichtigste zu Deutschland und der EU.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Die Aufsichtsarchitektur über das nationale und internationale Finanzsystem hat vier wesentliche Gemeinsamkeiten: Seit der Finanzkrise ergänzt eine Systemaufsicht über das gesamte Finanzsystem die Institutsaufsicht über einzelne Akteure. Vor allem Banken werden überlappend von mehreren Behörden kontrolliert. Experten tauschen sich in zahllosen Gremien aus und seit 2008 entstanden viele neue Aufsichtsorgane.
Große Unterschiede liegen erstens in der Organisation der Aufsicht – z.B. einer branchenübergreifenden Allfinanzaufsicht in Deutschland gegenüber einer Bereichsaufsicht, dem vornehmlichen Ansatz in EU und USA. Zweitens in der historischen Entwicklung – einer starken Dynamik z.B. in der EU erst seit 2008 gegenüber den USA seit 1929.
Allfinanz in Deutschland
BaFin und Bundesbank gewährleisten einerseits die Institutskontrolle. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht im Auftrag des Bundesfinanzministeriums (BMF) Banken, Versicherungen und Wertpapiermärkte unter einem Dach. Die Deutsche Bundesbank nimmt ihr dabei vornehmlich die operative Bankenkontrolle ab. Die Überwachung deutscher Großbanken verlagerte die europäische Bankenunion 2014 zur EU. Über den Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) sind BaFin und Bundesbank daneben an der Systemaufsicht unter Federführung des BMF beteiligt. Schließlich rettet die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) notleidende Banken oder wickelt sie ab.
Zentralisierungsdynamik in der EU
Auf Institutsebene überwacht der Single Supervisory Mechanism (SSM) der Europäischen Zentralbank (EZB) seit 2014 direkt rund 120 systemrelevante Kreditinstitute innerhalb der Bankenunion; daneben alle weiteren Banken indirekt, also gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden. Nicht überschneidungsfrei, aber weniger mächtig als der SSM arbeitet seit 2011 die Londoner European Banking Authority (EBA). Im Versicherungswesen beaufsichtigt die Frankfurter European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA), um den europäischen Binnenmarkt für Wertpapiere kümmert sich die Pariser European Securities and Markets Authority (ESMA). Die Systemaufsicht obliegt seit 2011 vor allem dem European Systemic Risk Board (ESRB) der EZB. Voraussichtlich ab 2016 soll der Single Resolution Mechanism (SRM) von Brüssel aus notleidende Banken auflösen. Neben dieser zweiten Säule der Europäischen Bankenunion strebt die EU-Kommission noch einen gemeinschaftlichen Einlagensicherungsfonds an.
[1] Dieser Artikel fasst folgenden wissenschaftlichen Beitrag aus der Zeitschrift WiSt vom Januar 2016 zusammen (mit freundlicher Genehmigung des Verlags): Britta Kuhn, „Wer überwacht das Finanzsystem?“, WiSt – Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Jg. 45 (2016), Heft 1, S. 28 – 33.