Britta Kuhn
Ninorta Iwass analysiert in ihrer Bachelor-Thesis Effizienz und Gerechtigkeit sogenannter Reichensteuern[1]
Die Reform der deutschen Erbschaftsteuer im Herbst 2016 war auch deshalb so schwierig, weil ihre ökonomischen Wirkungen sehr umstritten sind.
Erbschaftsteuer: Eine von vielen „Reichensteuern“[2]
Reichtum ist nicht klar definiert. Er stellt auf Einkommen oder Vermögen ab, auf die obersten zehn oder ein Prozent der Bevölkerung, auf Regionen oder die ganze Welt. Entsprechend fallen unter die Diskussion um deutsche Reichensteuern: der Spitzensteuersatz auf Einkommen (42% ab 53.666 € bzw. 45% ab 254.447 € Jahresverdienst), die Abgeltungsteuer (25% der Kapitalerträge), die Vermögensteuer (1995 vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt und mangels Reform bisher ausgesetzt) sowie die Erbschaftsteuer (ebenfalls vom BVerfG als verfassungswidrig deklariert und bisher nicht reformiert). In der aktuellen deutschen Diskussion nimmt die Erbschaftsteuer besonders viel Raum ein, weshalb die Thesis den Schwerpunkt auf sie setzt.
Erbschaftsteuer-Aufkommen im Vergleich[3]
2015 erzielte die deutsche Erbschaftsteuer 6,3 Mrd. € und damit 0,93% aller Steuereinnahmen. Die neuen Bundesländer erhielten bei 14,2% Bevölkerungsanteil 1,8% dieses Aufkommens. 2014 lag der BIP-Anteil des deutschen Steueraufkommens mit 0,187% über dem OECD-Durchschnitt von 0,132%, wobei 10 der 29 betrachteten Länder gar keine Erbschaftsteuer erhoben – darunter Österreich, Schweden und Norwegen. Seit 1992 haben allein acht EU-Länder die Erbschaftsteuer abgeschafft. Ihnen erschien das Aufkommen im Vergleich zum Erhebungsaufwand zu gering, was auch an der zunehmenden Begünstigung von Betriebsvermögen lag. Das deutsche Aufkommen wäre ebenfalls höher, wenn genauere Statistiken zum tatsächlich übertragenen Vermögen existierten und die Bemessungsgrundlage breiter wäre. Eine DIW-Studie im Auftrag von Bündnis 90/Die Grünen simulierte in 30 Modellen mögliche Steuereinnahmen von 5,4 bis 12,3 Mrd. € bei einem Erhebungsaufwand von 1,2 bis 4,4% des Aufkommens.
Umstrittene Verteilungseffekte[4]
Die Besteuerung von Erbschaften wird schon im Grundsatz kontrovers diskutiert, nämlich als Doppelbesteuerung aus Erblasser-Sicht gegenüber einem Instrument der Chancengleichheit aus Erben-Sicht. Selbst das scheinbar klare Kriterium der finanziellen Leistungsfähigkeit des Erben weckt Widerspruch: So steige z.B. die finanzielle Leistungsfähigkeit minderjähriger Kinder durch den Tod des Erblassers kaum. Eine Studie im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen merkt daneben aus empirischer Sicht an, dass Länder wie Deutschland trotz vergleichsweise hoher Erbschaftsteuern ungleicher verteilte Vermögen aufweisen als Länder wie die Slowakische Republik, die keine entsprechende Steuer erheben. Dass aber für unterschiedliche Vermögensverhältnisse vor allem der spezifische Länderkontext verantwortlich ist, zeigt die Thesis von neutraler Seite. Wie kontrovers insbesondere die Diskussion um die Erbschaftsteuerreform bezüglich Betriebsvermögen verläuft, ergibt sich auch aus der Gegenüberstellung eines ifo-Gutachtens für die Stiftung Familienunternehmen (drohender Abbau von Arbeitsplätzen und Investitionen!) und des Wissenschaftlichen Beirats beim Finanzministerium (Steuervergünstigungen abschaffen!). Andere Finanzwissenschaftler empfehlen, alle Vermögensarten gleich zu behandeln, um aktuelle Gestaltungsanreize wie die Umwandlung von Privat- in Betriebsvermögen zu beenden.
Fazit und Ausblick.
Rückwirkend zum 1.7.2016 trat in Deutschland eine Erbschaftsteuerreform in Kraft, um die politisch lange gerungen worden war. Die Diskussion verlief meines Erachtens auch deshalb so hitzig, weil inzwischen für jedermann offensichtlich die geburtenstarken West-Jahrgänge der 1960er Jahre umfangreiche Vermögen leistungslos erhalten – oft auch ohne Unternehmensübergang. Dieses Massenphänomen verträgt sich nur begrenzt mit einer Gesellschaft, die auf dem Leistungsprinzip beruhen und Chancengleichheit anstreben will. Wahrscheinlich werden also weitere Reformen folgen[5].
Quellen:
[1] Ninorta Iwass, „Ökonomische Effekte einer Reichensteuer in Deutschland“, Bachelor Thesis, Wiesbaden Business School der Hochschule RheinMain, 8.9.2016.
[2] Ninorta Iwass, a.a.O., Kapitel 1-2. Dieser Blog-Beitrag spricht zwecks Vereinfachung nur von der „Erbschaftsteuer“, womit auch die „Schenkungsteuer“ umfasst sein soll. Sie unterliegt denselben Besteuerungsprinzipien.
[3] Ninorta Iwass, a.a.O., Kapitel 4 und Anhänge.
[4] Ninorta Iwass, a.a.O., Kapitel 3, 5 und 6.
[5] Dies forderte auch der DIW-Verteilungsforscher Markus Grabka auf Basis einer DIW-Befragung von 130 Personen aus so genannten Millionärshaushalten. Danach hatten 75% der befragten über-40-Jährigen schon eine oder mehrere Erbschaften oder Schenkungen erhalten. In der Gesamtbevölkerung läge der vergleichbare Anteil nur bei einem guten Drittel. Zitiert nach Philip Plickert, „Woher die Reichen ihr Vermögen haben“, Frankfurter Allgemeine Arm und Reich vom 19.10.2016, http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/arm-und-reich/wohlstand-woher-die-reichen-ihr-vermoegen-haben-14488920.html (Zugriff 24.10.2016).