Britta Kuhn
Marcus Agthe analysiert in seiner Bachelor-Thesis die EEG-Reform[1]
Das Erneuerbare Energien Gesetz EEG bietet größeren Anbietern seit Januar 2017 keine feste Förderung mehr, sondern ein Bieterverfahren. Wird die Energiewende dadurch billiger?
Das deutsche Auktionsmodell[2]
Seit dem Jahr 2000 erhielten Anbieter erneuerbarer Energien in Deutschland vor allem Festvergütungen und Abnahmegarantien je erzeugter Kilowattstunde Strom. Die Förderkosten trugen die Verbraucher über die EEG-Umlage. Da Ökostromerzeugung und -kosten in diesem Modell wesentlich schneller als geplant stiegen, werden ab 2017 zunächst diejenigen Anlagen gefördert, die am wenigsten Subventionen verlangen. Diese Beschaffungsauktion endet, sobald die ausgeschriebene Stromleistung erreicht ist. Vergütet und eingespeist werden also die preiswertesten Kilowattstunden, weitere Entscheidungskriterien gibt es nicht. Den grundsätzlichen Wechsel zu Auktionen fordert nicht zuletzt EU-Recht.
Vor- und Nachteile der deutschen Ausschreibungen
Die EEG-Reform will das Ökostrom-Angebot besser als bisher steuern, kostengünstiger machen und die Anbietervielfalt bewahren. Übergeordnet soll die Energiewende stärker marktwirtschaftlich voran kommen[3]. Die Mengensteuerung erscheint theoretisch einfach, weil ja das Ausschreibungsvolumen festgelegt wird. Allerdings kann der tatsächliche Ausbau geringer ausfallen als erwünscht, wie Erfahrungen im Ausland gezeigt haben. Die Kosteneffizienz steigt unter anderem durch die Möglichkeit, Preise zu differenzieren und variable Marktinformationen und -bedingungen besser zu nutzen. Nachteilig dürften jedoch zum Beispiel die geringere Planungssicherheit wirken, was F&E-Investitionen und damit Innovationen behindert. Daneben ist der Verwaltungsaufwand von Bieterverfahren hoch. Erneut zeigt schließlich die ausländische Praxis, dass Ausschreibungen die Ökostrom-Kosten nicht unbedingt senken. Die Akteursvielfalt sollen vor allem Sonderregeln bewahren, die etwa kleine Anbieter von den Ausschreibungen ausnehmen. Es ist aber zu befürchten, dass es dennoch zu einer Marktkonzentration kommen wird[4].
Fazit und Ausblick
Die Thesis würdigt, dass die EEG-Reform den Zubau besser als bisher steuern werde und das Ausschreibungsdesign Erfahrungen des Auslands, soweit verfügbar, verwertet habe. Allerdings sieht sie in Auktionen auch keine Zauberformel, wie eine zusammenfassende Bewertung verdeutlicht[5]:
Mengensteuerung | Kosteneffizienz | Akteursvielfalt | Marktintegration | |
Festvergütungen | – | 0 | ++ | – – |
Ausschreibungen | + | 0 | – | – |
Insofern dürfte die Optimierung der Energiewende im Rahmen des EU-Rechts eine Daueraufgabe bleiben.
[1] Marcus Agthe, „Das reformierte EEG: Vor- und Nachteile von Ausschreibungen aus ökonomischer Sicht“, Bachelor Thesis, Wiesbaden Business School der Hochschule RheinMain, 20.9.2016.
[2] Details bei Marcus Agthe, a.a.O., Kapitel 1-2 (bisherige Förderpraxis), Kapitel 5 (Vor- und Nachteile der bisherigen Festvergütungen, v.a. S. 22 zum EU-Recht) und Kapitel 6 (Ausschreibungsmodell), v.a. S. 27. Zusammenfassend zur EEG-Reform: Dennis Kremer und Dyrk Scherff, „Wird der Strom jetzt günstiger?“, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 10.7.2016, S. 45. Zur bisherigen Förderpraxis auf diesem Blog: https://besser-wachsen.com/2013/11/25/erneuerbare-energie-gesetz-besser-als-sein-ruf/#more-700.
[3] Marcus Agthe, a.a.O., S. 11 f.; Details in Kapitel 3-4.
[4] Details sowie weitere Vor- und Nachteile bei Marcus Agthe, a.a.O., Kapitel 7 und insgesamt zu den Erfahrungen des Auslands Abschnitt 6.6 i.V.m. Anhang F (Vertiefung je Land).
[5] Details: Marcus Agthe, a.a.O., Kapitel 8. Abbildung 8 auf S. 40 nutzt Farben statt +/-/0.