CANNABIS LEGALISIEREN?

Britta Kuhn

Christa Lenzens Bachelor Thesis analysiert gesamtwirtschaftliche Kosten und Nutzen[1]

Warum ist Alkoholkonsum in Deutschland fast unumgänglich, Cannabis dagegen verboten? Neuere Erkenntnisse dürften politische Reformen beschleunigen.

Nebeneinander legaler und illegaler Rauschmittel

Alkohol ist in der deutschen Gesellschaft omnipräsent. Wer verzichtet, muss mindestens schwanger oder Autofahrer sein. Sonst gilt er oder sie als Spaßbremse. Ausgerechnet Politiker der CSU, bekannt für ihre Bierzelttradition, wehren sich aber am vehementesten gegen eine kontrollierte Abgabe von Haschisch und Marihuana.[2] Die Abschlussarbeit geht der Frage auf den Grund, ob sich dahinter empirisch nachvollziehbare Argumente verstecken. Jüngere Erfahrungen gibt es dazu nicht nur aus Deutschland mit Cannabis auf Rezept, sondern auch generell aus mehreren US-Bundesstaaten.[3]

Kosten einer Cannabis-Legalisierung[4]

Häufiger Cannabiskonsum kann erstens psychisch abhängig machen. Im Vergleich zur verbreiteten Alkoholsucht in Deutschland wären die geschätzten Gesamtkosten aber schon deshalb wesentlich niedriger, weil eine körperliche Abhängigkeit als ausgeschlossen gilt. Cannabis könnte zweitens eine Einstiegsdroge für Jugendliche werden. Dieses Risiko ließe sich durch eine kontrollierte Abgabe nur an Erwachsene in lizensierten Fachgeschäften reduzieren. Anders als bei Alkohol – Stichworte Werbung und Mixgetränke – würden Jugendliche also nicht systematisch an das Rauschmittel herangeführt. Eine umfassende Regulierung wäre aber nicht kostenlos. Ob allerdings insgesamt mehr Suchtkranke Deutschlands Produktivität und soziale Sicherungssysteme belasten würden, ist wissenschaftlich umstritten.

Nutzen einer Cannabis-Legalisierung[5]

Die Thesis simuliert, dass eine kontrollierte Cannabis-Abgabe in Deutschland jährlich 3,7 bis 7,3 Mrd. Euro Umsatz und 1,5 bis 2,8 Mrd. Euro Steuereinnahmen schaffen würde. Wie in den US-Bundesstaaten Kalifornien, Colorado, Washington, Oregon, Nevada und Alaska sei daneben mit tausenden neuen Arbeitsplätzen zu rechnen. Der Jugendschutz würde ebenso verbessert wie die Qualität des Stoffs, sodass gesundheitliche Probleme durch z.B. Haarspray abnähmen. Schließlich könnte sich die Justiz stärker auf Großkriminalität und Terrorismus konzentrieren, wenn Trivialdelikte wie Cannabisbesitz und -konsum entkriminalisiert würden. Zumal schon vor Jahren die Hälfte aller Strafrechtsprofessoren in Deutschland vom Bundestag forderte, das Betäubungsmittelgesetz zu überprüfen.[6]

Vorbild Colorado?[7]

Der US-Bundesstaat legalisierte Cannabis zum medizinischen Gebrauch im Jahr 2001, allgemein 2014. Käufer müssen mindestens 21 Jahre alt sein, es gibt tägliche Obergrenzen und ein öffentlicher Konsum ist verboten. Die Umsätze lagen 2017 bei 1,5 Mrd. US-Dollar, 165.000 bis 230.000 Menschen erhielten einen Arbeitsplatz und nicht nur Touristen erhöhen bei Gewächshaus-Führungen und „Kiffer-Touren“ ihre Lebenszufriedenheit. Auch „der 50-jährigen Hausfrau“ ist geholfen.

Fazit

Die Thesis-Verfasserin hält die Vorstellung einer drogenfreien Gesellschaft für unrealistisch. Sie plädiert dafür, den Staat mit der kontrollierten Abgabe sämtlicher Suchtmittel zu betrauen und dadurch in Verbindung mit verbesserter Aufklärungs- und Präventionsarbeit insbesondere den Schutz Minderjähriger zu verbessern.[8]

Auch ich halte eine suchtmittelfreie Gesellschaft für utopisch. Viele Menschen kommen mit körpereigenen Substanzen nur schlecht aus. Wer Verbote aufrecht erhalten will, sollte m.E. konsequent sein: Zum einen dürften dann Menschen unter 25 Jahren keinerlei Suchtmittel mehr konsumieren, auch nicht Alkohol. Denn der Gehirnumbau ist erst mit Mitte 20 abgeschlossen. Zweitens müsste Alkohol aus dem gesellschaftlichen Leben verbannt werden. Bier- und Weinfeste wären vorbei. Die daraus resultierenden Unfälle, Übergriffe und Gewaltverbrechen aber auch.

Quellen:

[1] Christa Lenzen, „Die potenzielle Legalisierung von Cannabis in Deutschland: Eine gesamtwirtschaftliche Analyse“, Bachelor Thesis, Wiesbaden Business School der Hochschule RheinMain, 27.2.2018.

[2] Zu den grundlegenden Begrifflichkeiten und jeweiligen politischen Standpunkten vgl. Christa Lenzen, a.a.O., Kap. 1-2.

[3] Vgl. detailliert: Christa Lenzen, a.a.O., Kap. 3 (Medizin) bzw. Kap. 6. (US-Beispiel Colorado).

[4] Vgl. detailliert: Christa Lenzen, a.a.O., Kap. 4.

[5] Vgl. detailliert: Christa Lenzen, a.a.O., Kap. 5.

[6] Vgl. Christa Lenzen, a.a.O., S. 4 f.; Wortlaut und Unterzeichner der Resolution bis November 2013 unter http://schildower-kreis.de/resolution-deutscher-strafrechtsprofessorinnen-und-professoren-an-die-abgeordneten-des-deutschen-bundestages/

[7] Vgl. detailliert: Christa Lenzen, a.a.O., Kap. 6.

[8] Vgl. detailliert: Christa Lenzen, a.a.O., Kap. 7.

 

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