Was ändert sich durch die EU-Taxonomie?

Britta Kuhn

David Nilles‘ Bachelor-Thesis vergleicht die Folgen für BASF und Allianz[1]

Die neue EU-Taxonomie soll nachhaltige Investitionen begünstigen. Klappt das bei so unterschiedlichen DAX-Konzernen wie BASF und Allianz gleichermaßen? Oder etwa nicht?

Die Taxonomie-Verordnung[2]

Das EU-Gesetz von 2020 trat Anfang diesen Jahres in Kraft. Es definiert sechs Umweltziele: 1. Klimaschutz, 2. Anpassung an den Klimawandel, 3. nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, 4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft, 5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung und 6. Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen. Eine wirtschaftliche Aktivität gilt als nachhaltig, wenn sie 1. zu mindestens einem dieser Ziele maßgeblich beiträgt, 2. keines der anderen fünf Ziele erheblich beeinträchtigt, 3. wissenschaftlich fundierte Beurteilungskriterien erfüllt und 4. soziale sowie Governance-Mindeststandards erfüllt. Finanzkonzerne müssen beispielsweise detailliert belegen, inwieweit ihre Finanzprodukte gemäß der Verordnung nachhaltig sind. Auch das produzierende Gewerbe muss angeben, welchen Umsatz- und Investitionsanteil nachhaltige Geschäfte ausmachen. Diese Aufgabe ist kompliziert, zumal die Taxonomie-Verordnung auf viele weitere Gesetze verweist und jedes Detail laufend angepasst werden kann.

BASF: Weiter und teurer Weg zur Nachhaltigkeit[3]

Eigenen Angaben zufolge investiert der Chemiekonzern unter anderem verstärkt in die Kreislaufwirtschaft, ins Batterie-Recycling, in CO2-arme Herstellungsverfahren und in die Nutzung erneuerbarer Energien. Dies geht mit höheren Verwaltungs- und vor allem Produktionskosten einher – Chemieunternehmen fertigen traditionell sehr energieintensiv. Die Thesis schätzt diese Kostensteigerung anhand der bilanzierten Verwaltungs-, Investitions- und F&E-Kosten zwischen 2016 und 2021. Auch identifiziert sie wesentliche Nachhaltigkeits-Herausforderungen und -Defizite beim Ludwigshafener Konzern: So benötige er enorme Mengen an Ökostrom, um nachhaltiger zu produzieren. Ökostrom sei aber teurer als die Energiequellen der weltweiten Konkurrenz. Daneben betrügen die BASF- Ausgaben für Umweltschutz nur gut ein Zehntel der F&E-Ausgaben. Schließlich fertige ein Joint-Venture mit China in Xinjiang. Da sich der dortige Umgang mit den Uiguren nicht wirklich kontrollieren lasse, ergebe sich möglicherweise ein Konflikt mit Governance-Standards.

Allianz: Mehr Schein als Sein?[4]

Der Allianz Konzern möchte nach eigener Aussage unter anderem die Treibhausgasemissionen seines Geschäfts bis 2050 auf netto Null senken, bis 2023 seinen gesamten Strombedarf über erneuerbare Energie decken und bis 2040 das kohlebasierte Geschäft bei Eigenanlagen, der Sach- und Unfallversicherung beenden. Auch hier schätzt die Abschlussarbeit die Umsetzungskosten der Taxonomie-Verordnung, konkret mit Hilfe der Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen. Des Weiteren verweist die Allianz auf 39,1 Mrd. € nachhaltigkeitsbezogener Eigenanlagen. Das erscheint dem Verfasser im Vergleich zu den gesamten Eigenanlagen (677 Mrd. €) und dem verwalteten Vermögen (2,4 Bio. €) noch gering. Daneben werden fast vier Fünftel des Fremdvermögens von der US-Tochter PIMCO verwaltet, die gar nicht unter die EU-Taxonomie fällt. Schließlich sei im Einzelfall oft unklar, ob Vermögen wirklich nachhaltig investiert werde – die Thesis spürt hier z.B. Widersprüche zu anderen Nachhaltigkeitsgesetzen wie der „EU Sustainable Finance Disclosure Regulation SFDR“ auf.

Folgen der EU-Taxonomie[5]

Unternehmen zahlen für ihre Nachhaltigkeitsbemühungen viel Geld. Gleichzeitig gilt das Gesetz nur für die, deren Firmensitz in der EU liegt. Um Abwanderung unattraktiv zu machen, plant die EU daher einen CO2-Grenzausgleichfür Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern. Das könnte angesichts komplexer Wertschöpfungsketten zu weiteren Herausforderungen führen – man denke nur an die global integrierte Autoproduktion. Ein interessanter Einzeleffekt liegt auch darin, dass fossile Produktionsprozesse, die CO2-Emissionen senken, als unnachhaltig definiert sind. Ein Konstruktionsfehler? Schließlich unterscheiden sich die Effekte für produzierende Unternehmen und Finanzunternehmen nicht nur beträchtlich, auch leidet die ganze Nachhaltigkeitsanalyse unter Intransparenz. Es erstaunt insofern kaum, dass Nachhaltigkeits-Experten nur 1-2 Prozent aller Vermögensanlagen als wirklich ESG-tauglich einstufen. Also für umweltfreundlich, sozialverträglich und mit gutem Unternehmenshandeln vereinbar.


Quellen:

[1] David Nilles, „Inwiefern beeinflusst die Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union nachhaltige Investitionen? Eine komparative Analyse von zwei Dax-Unternehmen “, Bachelor Thesis, Wiesbaden Business School der Hochschule RheinMain, 18.3.2022.

[2] Im Detail: David Nilles, a.a.O., S. 2 f.

[3] Im Detail: David Nilles, a.a.O., S. 4 ff.

[4] Im Detail: David Nilles, a.a.O., S. 9 ff.

[5] Im Detail: David Nilles, a.a.O., S. 16 ff.

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