Britta Kuhn
In der Corona-Pandemie wirkt die Rechtsetzung unübersichtlich und schnelllebig. Nicht alles scheint dem Gesundheitsschutz zu dienen, kostet aber Wohlstand.
Reiche Länder haben starke Institutionen
Institutionen bezeichnen grob gesagt die Rahmenbedingungen gelungener Markttransaktionen. Dazu gehören insbesondere das tatsächliche Regierungssystem (z.B. Demokratie versus Diktatur) und das praktizierte Rechtssystem (z.B. „rule of law“ versus Willkür). Jenseits des neoklassischen Mainstreams widmet sich die Volkswirtschaftslehre diesen Rahmenbedingungen in mehreren Teildisziplinen. Public Choice (deutsch: Neue Politische Ökonomie) analysiert zum Beispiel die Zielfunktion von Politikern und Verwaltungsmitarbeitern. Deren persönlichen Absichten können dem Gemeinwohl widersprechen. Constitutional Economics untersucht ganze Rechtssysteme auf ihre Effektivität. Kulturwissenschaftler und Wirtschaftshistoriker erklären unter anderem, wie sich informelle Normen wie Disziplin oder Vertrauen auf den Wohlstand einer Gesellschaft auswirken. Auch die Neue Institutionenökonomik erforscht, welche Regeln und staatlichen Organisationsformen individuelle Wertschöpfung langfristig begünstigen bzw. schädigen. Alle Ansätze überlappen und ergänzen sich.
Empirisch einschlägig sind in diesem Zusammenhang der Fragile State Index und der Corruption Perception Index. Die reichen, tendenziell demokratisch und rechtsstaatlich organisierten OECD-Länder stehen hier als vergleichsweise stabil und weniger korrupt da. Sehr schlecht schneiden dagegen insbesondere diejenigen afrikanische Länder ab, in denen die Bevölkerung bettelarm ist.
Rechtsstaaten beachten das Verhältnismäßigkeitsprinzip
Was zeichnet einen Rechtsstaat aus? (1) Die Legislative hält sich an die Verfassung. (2) Exekutive und Judikative befolgen wiederum Recht und Gesetz. (3) Staatliches Handeln muss stets verhältnismäßig sein. Eingriffe in die Grundrechte sind also z.B. nur erlaubt, wenn unabhängige Gerichte sie im Zweifel für geeignet, erforderlich und angemessen halten.
Erfüllt Deutschland diese Kriterien in der Corona-Krise stets? Die Gesamtbilanz ist noch offen, zumal nur vor Gericht kommt, was zuvor beklagt wurde. Beispiel Hochschulprüfungen: Entspricht die Verlegung aus dem Hörsaal ins Digitale erstens dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes? Oder bevorzugt sie den Sohn des Professors oder Investmentbankers? Angesichts des strengen deutschen Datenschutzes könnten beide ihrem Nachwuchs niedrigschwellig die richtigen Ergebnisse bereitstellen – durch eigene Kompetenz oder zugekaufte Dienstleister. Hätte zweitens eine Verlegung der Prüfung in eine Turn- oder Messehalle vollkommen ausgereicht, um den Pandemieschutz zu verwirklichen? Ist drittens das Grundrecht auf freie Lehre berührt, wenn eine Hochschulleitung Präsenz-Prüfungen per E-Mail-Ansage ins Homeoffice verlegt?
Nur die wenigsten Beteiligten werden den Rechtsweg beschreiten: Der sprichwörtliche „Corona-Bonus“ bei Prüfungen kompensiert zumindest auf kurze Sicht viele Unannehmlichkeiten auf studentischer Seite – analog zu den finanziellen Corona-Hilfen der Bundesregierung für geschlossene Dienstleistungs-Betriebe. Und die allermeisten Prüfer werden ihre Zeit lieber in die Digitalisierung ihrer Lehre investieren als in langwierige Prozesse, die bestenfalls dem Allgemeinwohl dienen.
Politische Ziele im Windschatten der Pandemie umsetzen?
Die langfristigen Folgen aktueller Corona-Regelungen sollten aber mitbedacht werden – Zeitnot und Übermüdung zum Trotz: Erstens dürften Neuerungen nach der Krise bestehen bleiben. Denn vieles wollten die handelnden Akteure längst umsetzen, stießen aber in normalen Zeiten auf Widerstand. Man denke an die Industriepolitik des Bundeswirtschaftsministers Altmaier. Oder erneut an Hochschulprüfungen: Hier ersetzen unter dem Stichwort „Corona“ nun z.B. vielfach „Ausarbeitungen“ wie die Anfertigung eines „Lerntagebuchs“ die in der Prüfungsordnung verankerte Klausur. Denn sind Klausuren nicht per se ein faschistoides Herrschaftsinstrument, das es zu überwinden gilt? Um 100% eines Geburtenjahrgangs einen akademischen Abschluss zu ermöglichen, ohne die Persönlichkeitsentwicklung durch nicht-bestandene Leistungsnachweise zu beeinträchtigen?
Zweitens fördert die aktuelle rechtliche Flexibilisierung und Unsicherheit eine Verhandlungsmentalität, die nicht der Wertschöpfung dient, sondern zur „Rent-Seeking Society“ führt – eine Wortschöpfung der Top-Ökonomin Anne O. Kruger. Einzelhändler verbringen z.B. Zeit mit dem Ziel, wie (teilweise) Buchläden als „täglicher Bedarf“ eingestuft zu werden. Diese Zeit fehlt für die langfristige Digitalisierung ihres Geschäftsmodells. Studenten diskutieren Prüfungsformen und -termine, weil sie das Signal erhalten, dass nun alles möglich sei. Sie erlernen also statt Fachwissen Verhandlungstechniken im Umgang mit einem schwachen Staat. Das ist individuell rational, aber kollektiv schädlich: Deutschlands Bruttoinlandsprodukt sinkt, der Verteilungskampf wird anarchischer. Darunter leiden vor allem die gesellschaftlich Schwachen.
Einen aktuellen Überblick über die Institutionenökonomik im weiteren Sinne bietet Stefan Voigt, Constitutional Economics – A Primer. Cambridge 2020. Klassiker der Public Choice-Theory sind (in alphabetischer Reihenfolge) James Buchanan, Anthony Downs, Mancur Olson und Gordon Tullock. Lesenswerte, aber auch sehr umfangreiche kultur- und wirtschaftshistorische Werke bieten Daron Acemoglu und James Robinson (Why nations fail, Erstausgabe 2012) sowie David Landes (The Wealth and Poverty of Nations, Erstausgabe 1998).